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EXPATKLUB

Die Ehe hebt die Strafbarkeit der Vergewaltigung auf

 



 

Das Republikgesetz 8353 (das Anti-Vergewaltigungsgesetz von 1997), das einen großen Sprung nach vorne im Kampf gegen Vergewaltiger bedeutete, hatte leider einen kleinen Rückschlag, nämlich Artikel 266 Abschnitt C, der besagt:

“Die nachfolgende gültige Heirat zwischen der geschädigten Partei soll die strafrechtliche Handlung oder die verhängte Strafe tilgen. Falls es der rechtmäßige Ehemann ist, der der Täter ist, soll die nachfolgende Vergebung durch die Ehefrau als die geschädigte Partei die kriminelle Handlung oder die Strafe auslöschen: Vorausgesetzt, dass die Straftat nicht erlischt oder die Strafe nicht gemildert wird, wenn die Ehe von Anfang an nichtig ist.”

Dass der Täter nach der Eheschließung mit dem Opfer straffrei ist, hängt eng mit einer Bestimmung aus der spanischen Ära des revidierten Strafgesetzbuches zusammen, nämlich mit Artikel 344, der besagt, dass “in Fällen von Verführung, Entführung, lüsterner Handlung und Vergewaltigung die Heirat des Täters mit der beleidigten Partei die strafbare Handlung tilgt oder die bereits gegen ihn verhängte Strafe erlässt.”

Was die Sache mit der Vergebung betrifft, so ist der Grundgedanke dahinter, dem schädigenden Ehemann eine Chance zu geben, mit seiner Frau neu anzufangen.

 

EIN BEITRAG AUS DEM PHILIPPINISCHEN EXPAT KLUB – Philippinische Gesetze

 



 

 

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