Ihre Familienangehörigen und Schwiegereltern, die Ihnen gegenüber Diebstahl, Betrug und böswilligen Unfug begehen, sind nicht strafbar
In Artikel 332 des revidierten Strafgesetzbuchs heißt es: “Keine strafrechtliche, sondern nur eine zivilrechtliche Haftung ergibt sich aus der
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