Ihre Familienangehörigen und Schwiegereltern, die Ihnen gegenüber Diebstahl, Betrug und böswilligen Unfug begehen, sind nicht strafbar
In Artikel 332 des revidierten Strafgesetzbuchs heißt es: “Keine strafrechtliche, sondern nur eine zivilrechtliche Haftung ergibt sich aus der Begehung eines Diebstahls, Betrugs oder böswilligen Unfugs, der von den folgenden Personen begangen oder gegenseitig verursacht wurde:Ihre Familienangehörigen und Schwiegereltern, die Ihnen gegenüber Diebstahl, Betrug und böswilligen Unfug begehen, sind nicht strafbar:…