Erwachsene ( 21 – 25-Jährige) brauchen noch Rat von ihren Eltern, bevor sie heiraten
EIN BEITRAG AUS DEM PHILIPPINISCHEN EXPAT KLUB – GRUPPE GESETZE
Für Paare dieser besonderen Alterskategorie besagt Artikel 15 des Familiengesetzbuchs Folgendes:
“Jeder Vertragspartner zwischen dem einundzwanzigsten und fünfundzwanzigsten Lebensjahr ist verpflichtet, seine Eltern oder seinen Vormund um Rat über die beabsichtigte Eheschließung zu fragen. Wird dieser Rat nicht eingeholt oder ist er ungünstig, wird die Heiratserlaubnis erst nach Ablauf von drei Monaten nach Abschluss der Veröffentlichung des Antrags erteilt.
Dem Antrag auf Erteilung der Heiratserlaubnis ist eine…
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